Zuchtbedingungen

„Nicht die Rasse, sondern die Zuchtauswahl aus ihr, ist die Bürgschaft für höchste Form und Leistung.“
Major a.D. Robert Herber 1867-1946

Der Weimaraner ist ein Jagdhund! Sowohl seine Leistungsstärke im Feld, im Wasser und im Wald als auch seine rassespezifischen Eigenschaften verdankt er einer seit dem späten 19. Jahrhundert gezielten und ausschließlich auf eine vielseitige jagdliche Brauchbarkeit orientierten Zucht.
Diesem Zuchtziel ist der Weimaraner Klub auch heute noch in hohem Maße verpflichtet, so dass bei den Zuchtvoraussetzungen eindeutig die im Rahmen von Prüfungen nachgewiesenen jagdlichen Anlagen und nicht die „Schönheitsideale“ im Vordergrund stehen.
Der Weimaraner Klub trägt in dieser Hinsicht der Forderung Rechnung, dass die Jagd ausschließlich mit einem leistungsstarken Jagdgebrauchshund tierschutzkonform ausgeübt und damit gleichzeitig ethisch gerechtfertigt werden kann. Eine auf den „Phänotyp“ ausgerichtete Zucht dagegen würde aus dem Weimaraner in sehr kurzer Zeit zwar einen aparten Begleithund im „grauen Gewand“ machen, seine Stellung im Jagdgebrauchshundewesen jedoch zunehmend in Frage stellen.

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  • Der Hund muss frei von zuchtausschließenden Mängeln sein.
  • Der HD-Befund muss mit B2 oder besser beurteilt sein.
  • Der Form- und Haarwert (=Gesamtwert) muss mindestens gut betragen.
  • Der Hund muss den vereinsinternen Wesenstest bestanden haben.
  • Eine Herbstzuchtprüfung (HZP) muss bestanden sein, wobei der Weimaraner mindestens 6 Arbeitspunkte in der Suche und in den Wasserfächer a) Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer und b) Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer erreichen muss. Alternativ dazu kann auch eine Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) bestanden sein, wobei in der Suche und in zwei der drei Wasserfächer a) Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer, b) Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer und c) Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer jeweils die Leistungsziffer 3 (gut) mindestens erreicht werden muss.
  • Hündinnen dürfen nicht jünger als 18 Monate und nicht älter als 8 Jahre sein.  Der erste Wurf einer Hündin muss vor Vollendung des 6 Lebensjahres statt gefunden haben.  Der Stichtag ist der erste Tag des Deckaktes.
  • Ein Zuchtrüde darf innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Zuchtperioden nur maximal fünfmal erfolgreich zur Zucht eingesetzt werden.
  • Zuchthunde müssen mind. 5 ml EDTA Blut  für die Biobank des Klubs abgeben.
  • Zuchthunde müssen vor ihrem Einsatz durch einen DOK-Augentierarzt* auf Augenerkrankungen untersucht werden. Nur Hunde mit dem Befund  „Katarakt frei“ werden zur Zucht zugelassen. Die Untersuchung darf zum Zeitpunkt des Deckaktes nicht älter als 12 Monate sein. Zusätzlich müssen von jedem Hund, der zum ersten Mal auf Katarakt untersucht wird, 5-10 ml EDTA Blut an die tierärztliche Hochschule in Hannover eingereicht werden. Die Kosten hierfür trägt ab 01.01.2022 der Besitzer bzw. Eigentümer des Hundes 

*„ Der Dortmunder Kreis (DOK) ist die Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen und ist in das europäische Untersuchungsprogramm (Eye Scheme) eingebunden und vom europäischen Spezialistenverband der Tierärzte (European College of Veterinary Ophthalmologists, ECVO) anerkannt. Nach den ECVO-Statuten ist der Untersuchungsbefund für ein Jahr gültig. Eine jährliche Wiederholung der Untersuchung ist beim derzeitigen Erkenntnisstand über die Verbreitung und die Ausprägungen der Katarakt Erkrankungen bei der Rasse Weimaraner zwingend erforderlich.“